Direkt zum Seiteninhalt

HARTZ IV: Sie haben nicht nur Pflichten!
Sondern auch Rechte !
Üben Sie sie aus, Fordern sie Sie ein


1. Grundlegende Regeln im Umgang mit den Behörden.
Gehen Sie nicht allein. Nehmen Sie sich einen Beistand
Geben Sie Unterlagen persönlich ab. Lassen Sie sich die Abgabe auf einer Kopie des eingereichten Schriftlich quittieren -
Geben Sie keine Daten preis, die nicht notwendig sind:
Behalten Sie Ihre Telefonnummer für sich; wer verlässt sich schon gern auf mündliche Aussagen? Behalten Sie Ihre Kontoauszüge für sich. Legen Sie sie nur in begründeten Verdachtsfällen vor. Lassen Sie keine Kopien Ihrer Kontoauszüge zu.
Räumen Sie sich Bedenkzeit ein. Unterschreiben Sie nichts sofort. Sagen Sie nichts sofort zu. Prüfen Sie alle Dokumente sorgfältig. Oder lassen Sie sie von unabhängigen Institutionen prüfen. -
Führen Sie während Ihrer Vorsprache ein Protokoll. Lassen Sie sich dieses Protokoll bestätigen.
Bestehen Sie auf schriftliche Erteilung von Informationen -
Lassen Sie sich nicht abwimmeln.

2.
Das können Sie tun um sich zu wehren

Sie wollen Ihren Antrag auf Leistungen abgeben, aber die Abgabe wird verweigert? Ihnen wird ein Abgabetermin gegeben?
Gehen Sie zum Rathaus/Gericht und geben den Antrag dort ab. Er muss angenommen und weitergeleitet werden. Warum Sie das machen sollten? Damit Sie Ihren Anspruch ab dem Tag der Abgabe des Antrags wahren.
Sie haben einen Fehlerentdeckt?
Sie fühlen sich ungerecht behandelt Erstellen Sie sofort einen Widerspruch und reichen Sie ihn ein. Sie haben dafür nur einen Monat Zeit. Sie können die Widerspruchsbegründung später erstellen und nachreichen.
Sie warten schon seit 3 Monaten auf die Bearbeitung Ihres Widerspruchs? Stellen Sie eine Untätigkeitsklage.
(Sie haben einen Fehler entdeckt, die
Widerspruchfrist ist schon abgelaufen? Erstellen Sie einen Überprüfungsantrag und reichen Sie ihn ein. ( nur noch 1. Jahr rückwirkend)
Sie warten immer noch auf die Bearbeitung Ihres Antrags? Sie haben kein Geld mehr? Erstellen Sie einen Antrag auf Vorausleistungen und reichen Sie ihn ein.

Sie sind mittellos, die Behörde will Ihnen aber nicht helfen? Gehen Sie zum Gericht und fordern Sie eine Einstweilige Anordnung. Nehmen Sie alle relevanten Dokumente mit (auch Ihre Kontoauszüge). -
Sie sehen irn Paragraphen- Dschungel nicht durch? Sie haben eine rechtliche Frage ? Gehen Sie zum Gericht und fordern Sie einen Beratungshilfeschein. Suchen Sie sich einen Anwalt für das betreffende Sachgebiet
Eine Person der Behörde hat Sie grob nicht korrekt behandelt? Erstellen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde und reichen Sie sie ein (siehe l.). Wenden Sie sich außerdem an das Kundenreaktions-Management und schildern Sie die Vorkommnisse.

3. Die eine und die andere Wahrheit

Haben Sie Kinder? Werden diese zur Bedarfsgemeinschaft gezählt? Deckt das Einkommen des Kindes dessen Bedarf, muss es automatisch von der Behörde aus der Bedarfsgemeinschaft gestrichen werden. Das Kind stellt seine eigene Bedarfsgemeinschaft dar.
Sie heizen sicherlich. Heizkosten sind im Regelsatz nicht
enthalten Bestehen Sie auf die Erstattung aller Heizkosten. Sie heizen mit Gas? Bestehen Sie auf eine Übernahme der Stromkosten Ihrer Gastherme . All dies gilt auch für die Warmwassererzeugung.
Sie wurden aufgefordert, umzuziehen: Bestehen Sie auf die Übernahme sämtlicher Umzugskosten, doppelter Mieten, Kautionen, Renovierungskosten, Maklergebühren. -
Sie wurden zu 100%" sanktioniert und die Krankenkasse wird nicht mehr bezahlt? Bestehen Sie auf die Bezahlung der Krankenkasse. Begründung: Trotz Sanktion sind Sie prinzipiell leistungsberechtigt.
Sie haben einen Termin bekommen, doch die Behörde möchte die Fahrtkosten nicht bezahlen? Die Behörde muss sämtliche Fahrtkosten bezahlen, wenn sie den Termin angeordnet hat.
Sie müssen eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) nicht sofort unterschreiben Nehmen Sie sie mit nach Hause und prüfen Sie sie. Ändern Sie sie so ab, dass sie Ihren Wünschen entspricht. Geben Sie die geänderte Fassung ab.
Nutzen Sie alle Vergünstigungen, die Ihnen in Ihrer Lage eingeräumt werden: Befreiung von der GEZ, Telefon Sozialtarif, Sozialtickets im ÖPNV, -
Lesen Sie sich einmal die §§ 13, 14, 15 des SGB I durch.

Zurück zum Seiteninhalt